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Copyright – was Sie beachten müssen

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Jede Website oder jedes Posting für Ihre Website wird mit Bildern untermauert um Eindrücklicher zu werden. Damit Ihre Kunden die Botschaft, die Sie vermitteln wollen, in Erinnerung behalten. Bilder und Fotos sind ein schnellerer Weg Emotionen zu verdeutlichen als beispielsweise ein Text, den man erst lesen muss. Doch woher kommen die ganzen Bilder? Wem gehören Sie und was sind Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Bildnutzung?

 

Auch wir beziehen unsere Bilder von Stock-Website oder beauftragen gegebenenfalls einen Fotografen mit Ihren Projekten. Die Bilder auf Stock-Webseiten sind Werke, die von Fotografen einer Masse zur Verfügung gestellt werden. Demnach weicht die Qualität dieser Bilder nicht von Bildern eines Fotografen ab, der seine Werke nicht online zur Verfügung stellt.

Die Bilder auf Ihren Websites können ebenfalls von Stock-Internetseiten, große Bildergalerien, sein und Ihnen zur Verfügung gestellt worden sein. Hier werden jedoch nicht die Bilder verkauft, es werden lediglich Lizenzrechte von Bildern erworben. Die Lizenzrechte erteilen dem Käufer die Befugnis über die Nutzung der Werke auf seiner Website oder andere geschäftliche Zwecke. Nicht gestattet ist die Nutzung der Bilder zu Missbrauchs Zwecken oder als Eingliederung in ein Logo oder eine Marke. Der Weiterverkauf der Lizenzrechte ist ebenfalls untersagt.

 

Alle Informationen beziehen sich auf die Standardlizenz der Fotolia Community, für andere Lizenzverträge stellt Fotolia eine Art Lizenz-Service zur Seite, der mit Ihnen einen passenden Lizenzvertrag heraussucht.

 

Wie sieht die rechtliche Nutzung der Stock-Fotografien auf Social Media Plattformen aus?

 

Hierfür gibt es mittlerweile eigene Abschnitte in den Lizenzverträgen, schaut man genau hin ist einiges zu beachten. Facebook bezieht von jedem Foto, was auf die Plattform hochgeladen, wird eine Unterlizenz, diese ist bei der Weitergabe von Stockbildern nicht gestattet, demnach müssen die Bilder geschützt werden. Achten Sie darauf, dass Sie zum Beispiel nur Bilder benutzten die als „Social Media Enabled“ (Social Media geeignet) gelten. Das bedeutet, die Bilder müssen die einschlägigen Urheberrechtsangaben, Name des Urhebers und Website, sichtbar beinhalten und dürfen eine bestimmte Größe von 1000x1000px/72 dpi nicht überschreiten. Des Weiteren dürfen keine Exklusivrechte oder Eigentumsrechte auf das Werk oder die Version eines Werkes erhoben werden.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zu den jeweiligen Stock-Websites und ihr Lizenzbestimmungen:

https://de.fotolia.com/Info/Agreements/StandardLicense

http://de.depositphotos.com/license-comparison.html

https://www.shutterstock.com/de/license

 

Ihr SCHROEDER | Business Design Team

This article was written by Janine Schroeder-Otte

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